Transparente Verwaltung

Die Tinne Stiftung ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Bestimmungen im Bereich der Transparenz anzuwenden, da die Bilanz der Tinne Stiftung unter 500.000 Euro liegt und nicht alle Mitglieder des Verwaltungsrates von der öffentlichen Hand ernannt werden.

Nichtsdestotrotz besteht die Pflicht, die Informationen zu den öffentlichen Vergaben zu veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Anlage Nr. 9 des nationalen Antikorruptionsplanes 2022, welcher von der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC ausgearbeitet wurde.

Die in diesem Abschnitt veröffentlichten personenbezogenen Daten dürfen nur unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung zur Wiederverwendung öffentlicher Daten (GVD Nr. 18 vom 18. Mai 2015, veröffentlicht im Amtsblatt – Allgemeine Serie – n. 158 vom 10. Juli 2015 zur Umsetzung der Richtlinie 2013/37 / EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98 / EG) verwendet werden. Diese Verwendung muss mit dem Zwecke, für den sie erhoben und registriert wurden, sowie mit den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes vereinbar sein.